Freitag, 8. Februar 2008
Einschreiben an Tele2
Gestern hatte ich mal wieder ein sehr interessantes Treffen mit meinen Kooperationspartnern von OMNYSS. Natürlich haben wir einiges besprochen, was unsere Kooperation angeht. Aber ich habe mir auch Rat in Sachen Tele2 geholt.
Offenbar haben wir einen Fehler gemacht. Schon beim ersten Verzug von Tele2 hätten wir eine Mängelanzeige an Tele2 per Einschreiben mit Rückschein schicken müssen. Darin hätten wir eine Frist setzen müssen, innerhalb derer Tele2 reagieren muss.
Da wir das aber nicht gemacht haben, haben wir den Verzug von Tele2 rechtlich gesehen geduldet.
Konkret heißt das jetzt für uns: wir haben heute ein Schreiben an Tele2 aufgesetzt, indem wir eine Frist von 10 Tagen setzen (gesetzlich vorgeschrieben sind min. . Bis zum 18.02. hat Tele2 nun also Zeit zu reagieren.
Erst wenn Tele2 dann nicht reagiert, können wir eine Nachfrist setzen. Verstreicht auch die, können wir außerordentlich Kündigen.
Wir haben das Schreiben nicht an irgendwen geschickt, sondern direkt an den Geschäftsführer Herrn Riedl. Der Rest von Tele2 kann ja anscheinend nichts ausrichten...
Hoffentlich tut sich jetzt endlich was...
Schön wäre es natürlich, wenn Tele2 uns auch in Punkto Wiedergutmachung entgegen kommt. Nach unseren aktuellen Schätzungen ist uns durch den Verzug von Tele2 ein Schaden von über 2000 EUR entstanden.
Rechtlich wird sich ein Schadensersatz nur schwer durchsetzen lassen, zumal der erst nach Verstreichung der Fristen entsteht. Aber vieleicht zeigt sich Tele2 ja mal kulant...
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Offenbar haben wir einen Fehler gemacht. Schon beim ersten Verzug von Tele2 hätten wir eine Mängelanzeige an Tele2 per Einschreiben mit Rückschein schicken müssen. Darin hätten wir eine Frist setzen müssen, innerhalb derer Tele2 reagieren muss.
Da wir das aber nicht gemacht haben, haben wir den Verzug von Tele2 rechtlich gesehen geduldet.
Konkret heißt das jetzt für uns: wir haben heute ein Schreiben an Tele2 aufgesetzt, indem wir eine Frist von 10 Tagen setzen (gesetzlich vorgeschrieben sind min. . Bis zum 18.02. hat Tele2 nun also Zeit zu reagieren.
Erst wenn Tele2 dann nicht reagiert, können wir eine Nachfrist setzen. Verstreicht auch die, können wir außerordentlich Kündigen.
Wir haben das Schreiben nicht an irgendwen geschickt, sondern direkt an den Geschäftsführer Herrn Riedl. Der Rest von Tele2 kann ja anscheinend nichts ausrichten...
Hoffentlich tut sich jetzt endlich was...
Schön wäre es natürlich, wenn Tele2 uns auch in Punkto Wiedergutmachung entgegen kommt. Nach unseren aktuellen Schätzungen ist uns durch den Verzug von Tele2 ein Schaden von über 2000 EUR entstanden.
Rechtlich wird sich ein Schadensersatz nur schwer durchsetzen lassen, zumal der erst nach Verstreichung der Fristen entsteht. Aber vieleicht zeigt sich Tele2 ja mal kulant...
Die Hoffnung stirbt zuletzt.