In meinem letzten Beitrag wollte ich es schreiben, da man bei solchen Dingen immer Gefahr läuft, sich eine Abmahnung des beschuldigten Unternehmens einzuhandeln.

Da mir mein Frust aber keine Ruhe ließ, habe ich ein wenig recherchiert und bin auf diverse Zeitungsberichte gestoßen. (Siehe Links beim letzten Beitrag)

Zusammenfassend kann man sagen: es besteht der begründete Verdacht, dass die Telekom tatsächlich die Freischaltung eines DSL-Anschlusse bei Buchung über einen Fremdanbieter wie Tele2, Arcor, 1&1 etc. verzögert. Auffallend ist nämlich, dass Telekom-Kunden innerhalb von 7 Werktagen angeschlossen werden. Fremdkunden müssen aber bis zu 3 Monate(!) warten.
Die Telekom wurde zwar im Dezember 2007 von der Bundesnetzagentur dafür gerügt, aber die Situation hat sich von Mitte Dezember bis heute nicht verbessert.


Ich werde gleich mal bei der Telekom anrufen und den ordentlich bescheid-stossen. Ob's was nützt? shrug

Aber ich mache mir auch schon über einen Workarround Gedanken. Naja, Workarround ist vieleicht zu viel gesagt. Besser: ich mache mir Gedanken darüber wie ich ohne DSL-Anschluss trotzdem von meinem Büro aus arbeiten kann. Die Lösung ist eingentlich ganz einfach: per Handy! Da hätte ich auch früher drauf kommen können...

Ich bin mit meinem Mobilanschluss Kunde bei E-Plus. Als Bestandskunde von E-Plus kann man "E-Plus Internet" mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Monat buchen und zahlt keine Anschlusskosten. Je nach Transfervolumen bezahlt man 10 bis 25 EUR (pro Monat).

Bei diesem Preis ist Internet per Handy durchaus eine Option, um die DSL-freie Zeit zu überbrücken!

Ich hab mich sicherheitshalber schon mal ein Datenkabel bei Amazon bestellt. Wenn die Telekom also tatsächlich noch einen Monat für unseren DSL-Anschluss braucht, dann kann ich die Lücke mit E-Plus füllen.

...und die Zusatzkosten könnte ich eventuell sogar gegenüber der Telekom in Rechnung stellen. Nicht, dass sich der Aufwand dafür lohnen würde.

Weiter zum Thema Geschäftsschädigung: anscheinend hat man nur einen Chance auf Schadensersatz wegen Geschäftsschädigung, wenn man den Schaden eindeutig beziffern kann. Man muss explizite Zahlen nennen können, die man auch tatsächlich belegen kann. Im meinem Falle könnte ich die E-Plus-Kosten vieleicht ersetzt bekommen. Aber der Schaden, der durch die Behinderung meiner gewerblichen Tätigkeit entstanden ist ist ungleich höher - läßt sich aber nicht eindeutig beziffern. Ergo ist er nicht einklagbar.

Soweit mein Wissensstand. Wenn jemand da noch etwas zu weiß, würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen!

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